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Energieausweis erstellen

Unser Service!

Wir erstellen Ihnen einen Energiesausweis für Ihre Immobilie. Wenn Sie die Immobilie durch uns verkaufen, ist der Energieausweis für Sie kostenfrei und in unsere Courtage eingerechnet.

In Ostholstein erstellen wir den Energieausweis für Einfamilienhäuser 290,-€, Zweifamilienhäuser 340,-€ inkl. MWST.
Größere Gebäude und oder mit Gewerbeanteil auf Anfrage.
Bei Fragen rufen Sie mich gerne an: 04364-47178400

Sichere Immobilienanzeigen mit Energieausweis

Welcher Energieausweis für welches Gebäude?

Für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, für die vor dem 01. November 1977 ein Bauantrag gestellt worden ist und die nicht den Anforderungen der Wärmeschutzverordnung vom 11. August 1977 entsprechen, ist der Bedarfsausweis seit 01. Oktober 2008 Pflicht. Bei Wohngebäuden mit fünf oder mehr Wohneinheiten- und bei Nichtwohngebäuden hat der Besitzer grundsätzlich die Wahlfreiheit zwischen dem bedarfs- und dem verbrauchsorientierten Energieausweis.

Seit wann ist der Energieausweis Pflicht?

Grundsätzlich ist ein Energieausweis ab Juli 2008 zwingend notwendig, wenn das Gebäude neu vermietet, verkauft, verpachtet oder zum Leasing bereitgestellt wird. Für Wohngebäude, die vor 1965 erbaut wurden, muss bereits seit 01. Juli 2008 ein Energieausweis erstellt werden. Für Gebäude, die nach 1965 errichtet wurden, ist dieser Energieausweis ab dem 01. Januar 2009 notwendig. Bei bestehenden Mietverhältnissen gibt es jedoch keine Aufforderung für einen Energieausweis. Für Nichtwohngebäude ist der Energieausweis seit dem 01. Juli 2009 Pflicht.

Wer trägt bei einer Wohnungseigentumsgemeinschaft die Kosten für die Erstellung eines Energieausweises?

Bei einer Wohnungseigentumsgemeinschaft (WEG) müssen die Kosten von allen Eigentümern getragen werden.

Muss für alle Gebäude ein Energieausweis ausgestellt werden oder gibt es auch Ausnahmen?

Ausgenommen von der Verpflichtung sind historische Gebäude. Zudem muss für kleine Gebäude unter 50 m2 Nutzfläche kein Ausweis erstellt werden.